
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Unterstützung für ältere Menschen.
Wir helfen, den Alltag leichter zu gestalten.
Wie hilft der Entlastungsbetrag mir und meiner Familie?
„Der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat entlastet Sie und Ihre Familie, indem er die Möglichkeit schafft, haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen – ohne dass es Ihnen von anderen Pflegeleistungen abgezogen wird. So können wir Ihnen ganz unkompliziert im Alltag zur Seite stehen.“
Wie funktioniert die Abrechnung des Entlastungsbetrags?
„Mit Ihrer Zustimmung können wir den Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Das bedeutet: Sie müssen sich um nichts kümmern – wir übernehmen den Papierkram für Sie.“
Was passiert, wenn ich den Betrag in einem Monat nicht aufbrauche?
„Keine Sorge, der Entlastungsbetrag verfällt nicht sofort. Nicht genutzte Beträge können angespart und später verwendet werden, sodass Sie flexibel bleiben.“
Kann ich die Haushaltshilfe auch ohne Pflegegrad nutzen?
„Ja, in besonderen Fällen wie nach einer schweren Krankheit, einem Unfall oder einer OP können Sie auch ohne Pflegegrad Anspruch auf Haushaltshilfe haben. Ihr Arzt kann Ihnen eine Verordnung ausstellen, und wir unterstützen Sie gerne bei der Abwicklung mit dem Kostenträger.“
Kann ich weitere Leistungen der Pflegekasse für Haushaltshilfe nutzen?
„Ja, neben dem Entlastungsbetrag prüfen wir gerne für Sie, ob zusätzliche Leistungen möglich sind, um Ihnen noch mehr Unterstützung im Alltag zu ermöglichen.“
Bekomme ich eine Rechnung für die Dienstleistungen?
„Ja, selbstverständlich stellen wir Ihnen eine Rechnung aus – ob Sie als Privatperson oder als Unternehmen bei uns buchen.“
Was passiert, wenn meine Haushaltshilfe einmal ausfällt?
„Keine Sorge! Sollte Ihre vertraute Haushaltshilfe einmal ausfallen, organisieren wir eine Vertretung, damit Ihre vereinbarten Termine zuverlässig eingehalten werden.“
Eine Pflegekassenzulassung erhalten nur Betreuungs- und Pflegedienste, die umfangreiche Voraussetzungen und Qualitätskriterien erfüllen.
Wir verfügen über die Anerkennung eines Unterstützungsangebots im Alltag nach §45a SGB XI.
Wie erfolgt die Bezahlung?
„Sie können bequem per Überweisung zahlen. So können Sie die Rechnung auch steuerlich für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen, da das Finanzamt nur Überweisungen anerkennt.“
Sind Ihre Mitarbeiter*innen offiziell angemeldet?
„Ja, alle unsere Alltagsengel sind regulär angemeldet und sozialversichert. Sie können sich darauf verlassen, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.“
Habe ich immer die gleiche Betreuungskraft?
„In der Regel wird Ihnen ein fester Alltagsengel zur Seite gestellt. Nur im Krankheitsfall stellen wir eine Vertretung, damit Sie immer die Unterstützung haben, die Sie benötigen.“
Überprüfen Sie die Qualität der Arbeit Ihrer Mitarbeiter*innen?
„Ja, wir legen großen Wert auf Qualität und Kundenzufriedenheit. Falls Sie mit etwas nicht zufrieden sind, lassen Sie es uns wissen – wir möchten, dass Sie rundum zufrieden sind.“
Wie kann Dein Alltagsengel Einsamkeit und Isolation bekämpfen?
Unsere Alltagshelfer fördern soziale Interaktionen und bieten emotionale Unterstützung, um Einsamkeit zu reduzieren.
Wie entlastet Ihr Service Angehörige von Pflegebedürftigen?
Wir bieten eine zuverlässige Unterstützung, sodass Angehörige entlastet werden und sich auf andere Aspekte konzentrieren können.
Wie hilft Dein Alltagsengel älteren Menschen, selbstständig zu leben?
Wir bieten Unterstützung, die es Senioren ermöglicht, länger unabhängig und selbstbestimmt zu leben.
Wie garantieren Sie die Qualität und Sicherheit Ihrer Alltagshelfer?
Unsere Helfer sind qualifiziert, vertrauenswürdig und durchlaufen einen strengen Auswahlprozess.
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