Nutzen Sie diese Möglichkeit, um sich oder Ihren Angehörigen den Alltag zu erleichtern – wir stehen Ihnen gerne mit Herz und Verstand zur Seite!

Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1:
Ihre Pflegekasse stellt monatlich 131€ für haushaltsnahe Dienstleistungen und Alltagsbegleitung bereit –
das sind fast 3h bei uns. Dieser Betrag steht Ihnen zusätzlich zur Verfügung, ganz gleich, wer Ihre Pflege übernimmt.
Sie wollen eine Beratung über die finanzielle Unterstützung?
Wird mit der Kasse abgerechnet
✅Persönliches Kennenlernen
✅Besprechung der individuellen Bedürfnisse
✅Sichtung der häuslichen Umgebung
✅Vertragsunterzeichnung und Erklärung aller Unterlagen
✅Übergabe einer Informationsmappe (inkl. Tätigkeits- und Leistungsnachweisen)
✅Dauer: ca. 1 Stunde
Wird mit der Kasse abgerechnet
✅ Reinigung der Wohnung (Küche;Bad;Wäsche)
✅ Betten frisch beziehen
✅ Fenster putzen (nach Absprache)
✅ Organisation kleinerer Hausarbeiten (z. B. Schränke aufräumen)
Wird mit der Kasse abgerechnet
✅Begleitung zu Arztterminen, Friseur, Apotheke oder Behörden
✅Spazierengehen, kleine Ausflüge oder gemeinsames Einkaufen
✅Gesellschaft leisten: Gespräche, Vorlesen, Zuhören
✅Spiele, Gedächtnistraining oder gemeinsames Basteln
✅Entlastung der Angehörigen durch verlässliche Präsenz
✅Individuelle Aktivitäten nach Wunsch des Klienten
Unsere aktuellen Preise im Überblick:
Erstgespräch:
40€ (Mit ihrer Kasse abrechenbar)
Warum berechnen wir ein Erstgespräch (40 €, mit der Pflegekasse abrechenbar)
Wir lernen Sie und Ihre individuelle Situation kennen
Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihre häusliche Umgebung
Wir besprechen Ihre Wünsche und Bedürfnisse im Detail
Wir erklären den Betreuungsvertrag und alle wichtigen Unterlagen
Sie erhalten von uns eine Mappe mit allen Formularen zur Kontrolle (Tätigkeits- und Leistungsnachweise)
Das Gespräch dauert in der Regel rund eine Stunde und legt die Basis für eine Betreuung, die genau zu Ihnen passt.
Das Erstgespräch ist kein Beratungsgespräch (das findet bei uns telefonisch statt oder persönlich bei uns im Büro) es ist mehr als nur ein Telefonat oder eine kurze Beratung.
Es dient dazu, Sie persönlich kennenzulernen und eine vertrauensvolle Basis zu schaffen.
🧹 Haushaltsnahe Dienstleistungen:
39 € pro Stunde
3 € je angefangene 5 Minuten über die gebuchte Zeit hinaus
🤝 Alltagsbegleitung:
51 € pro Stunde
4 € je angefangene 5 Minuten über die gebuchte Zeit hinaus
🚗 Anfahrtspauschale: 7,50 €
🔁 Wichtig:
Wird eine gebuchte Zeit um mehr als eine Stunde überschritten, wird ein weiterer voller Stundensatz berechnet.
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf monatlich 131 € (Entlastungsbetrag) von ihrer Pflegekasse – speziell für haushaltsnahe Dienstleistungen und Alltagsbegleitung. Dieser zusätzliche Betrag wird nicht vom Pflegegeld oder anderen Leistungen abgezogen und steht Ihnen unabhängig davon zur Verfügung, ob ein ambulanter Pflegedienst, eine 24-Stunden-Kraft oder Ihre Angehörigen die Pflege übernehmen.
Direkte Abrechnung – kein Verwaltungsaufwand für Sie
Mit einer Abtretungserklärung und dem Einverständnis des Versicherten können wir den Entlastungsbetrag direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Das spart Ihnen den Aufwand für die Abrechnung.
Wir legen großen Wert auf Klarheit und Fairness – auch bei unseren Preisen. Unsere Leistungen im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen und Alltagsbegleitung können flexibel in Anspruch genommen und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden.
Ansparen und Flexibilität
Da es sich beim Entlastungsbetrag um eine zweckgebundene Sachleistung handelt, kann er nicht ausgezahlt werden. Wenn Sie den Betrag in einem Monat nicht vollständig nutzen, wird er angespart und kann später verwendet werden.
Zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten
Neben dem Entlastungsbetrag bieten sich weitere Abrechnungsoptionen über die Pflegekasse an. Wir prüfen diese gerne im Vorfeld, um Ihnen zusätzliche Stunden für Haushaltshilfe und Alltagshilfe zur Verfügung zu stellen.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Überblick
Unsere Dienstleistungen decken ein breites Spektrum an Betreuung und Unterstützung im Alltag ab. Hier finden Sie eine kurze Übersicht, wie die Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Sie eingesetzt werden können.
Anspruch auf Haushaltshilfe auch ohne Pflegestufe
Auch ohne Pflegestufe können Sie in bestimmten Fällen Anspruch auf unsere Dienstleistungen haben. Nach einer schweren Erkrankung, einem Unfall oder einer Operation kann Ihr Arzt eine Verordnung für Haushaltshilfe ausstellen. Diese Verordnung sollte die tägliche Stundenzahl, Anzahl der Wochentage und die Dauer der Unterstützung enthalten und bestätigen, dass keine andere Hilfe zur Verfügung steht. Die Genehmigung erfolgt durch den zuständigen Kostenträger.
Mit unseren Alltagsengeln schaffen wir Begegnungen, die Herzen erwärmen und Einsamkeit vertreiben.
Ein Anruf genügt! Lassen Sie uns das Leben gemeinsam schöner machen.